JMStV oder: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

4. Dezember 2010 Aus Von Sabiene
JMStV oder: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Freigegeben ab 18

Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass auf diesem Blog unter Umständen und wenn, dann auch nicht, weil dies der Zielrichtung eben dieser Interpräsenz entspricht, sondern eher, weil ich mich nicht so recht damit auskenne, Inhalte in Bild und Wort vorzufinden sein könnten, die der seelischen und moralischen Gesundheit, bzw. Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eventuell schaden würden.

Deswegen empfehle ich eindringlich, diesen Blog erst mit Erreichen der Volljährigkeit (also ab dem 18. Geburtstag) aufzurufen und zu lesen.

Es ist zwar nicht gewährleistet, dass die hier zu lesenden und erblickenden Inhalte für über 18jährige nicht auch negative Folgen haben könnten.

Aber immerhin währt ihr dann selbst Schuld.

Foto: Geburtstagskuchen zum 18. Geburtstag ©Sabienes.de
Text: JMStV oder: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ©Sabienes.de